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Sicherheit

§ 34a GewO einfach erklärt: Woran Sie einen seriösen Sicherheitsdienst erkennen

15. September 20262 Min. LesezeitMHS Service

Unterrichtung, Sachkundeprüfung, Bewachungsregister – was hinter den Begriffen steckt und welche Nachweise Sie von Ihrem Sicherheitsdienst verlangen sollten.

Zwei Mitarbeiter von MHS Service in Dienstkleidung

Wer einen Sicherheitsdienst beauftragt, gibt Verantwortung ab – für Gäste, Mitarbeiter und Werte. Umso wichtiger ist es, dass das Personal qualifiziert ist. In Deutschland regelt das vor allem § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Wir erklären die wichtigsten Begriffe.

Was regelt § 34a GewO?

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die gibt es nur, wenn der Unternehmer zuverlässig ist, in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt, die nötige Sachkunde nachweist und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass nur seriöse Unternehmen in diesem sensiblen Bereich tätig sind.

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?

Auch die Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes müssen qualifiziert sein. Dabei gibt es zwei Stufen:

  • Unterrichtung: Ein mehrtägiger Lehrgang bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), unter anderem zu Recht, Umgang mit Menschen und Verhalten in Gefahrensituationen. Sie ist die Grundvoraussetzung für viele Bewachungstätigkeiten.
  • Sachkundeprüfung: Eine Prüfung vor der IHK mit schriftlichem und mündlichem Teil. Sie ist für anspruchsvollere Tätigkeiten vorgeschrieben – zum Beispiel für Kontrollgänge im öffentlichen Raum, den Einlass in Diskotheken oder leitende Funktionen bei der Bewachung großer Veranstaltungen.

Welche Qualifikation für welchen Einsatz nötig ist, ergibt sich aus der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung. Ein seriöser Dienstleister plant sein Personal entsprechend.

Was ist das Bewachungsregister?

Seit 2019 werden Bewachungsunternehmen und ihre Mitarbeiter in einem bundesweiten Bewachungsregister erfasst. Die Behörden prüfen darüber unter anderem die Zuverlässigkeit der Wachpersonen, bevor diese eingesetzt werden dürfen. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Ein Unternehmen, das korrekt arbeitet, meldet seine Mitarbeiter dort an.

Diese Fragen sollten Sie stellen

Bevor Sie einen Sicherheitsdienst beauftragen, lohnt es sich, nachzufragen:

  • Liegt eine Erlaubnis nach § 34a GewO vor – und von welcher Behörde?
  • Besteht eine Haftpflichtversicherung für Bewachungstätigkeiten?
  • Welche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkundeprüfung) hat das eingesetzte Personal?
  • Gibt es einen festen Ansprechpartner während des Einsatzes?
  • Wie werden Einsätze dokumentiert?

Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen gerne und ohne Umschweife.

So arbeiten wir bei MHS Service

Unsere Sicherheitsmitarbeiter sind nach § 34a GewO qualifiziert und werden regelmäßig zu aktuellen Sicherheitsstandards weitergebildet. Sie erhalten bei uns einen festen Ansprechpartner und eine transparente Dokumentation. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung.

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